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Camping de Collonges-la-rouge
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Cabane nature Rocamadour
Cabane nature Rocamadour
4 Pers. inbegriffen / 4 Pers. max.
RD38, 19500 Collonges la Rouge
Ankunft : 05/04/2025

Abreise : 12/04/2025
Betragsüberblick : 255,00 €
  • Höhe des Aufenthaltes235,00 €
  • Reservierungsgebühren20,00 €
  • Options0,00 €
  • Pauschalangebote0,00 €
  • Rücktrittsversicherung0,00 €
  • Gesamtbetrag255,00 €
  • Kaution255,00 €
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Zusätzliche Optionen
Stückpreise
Verleih von Bettwäsche Doppelbett
10,00 €
Tier
0,00 €
Verleih von Bettwäsche Einzelbett
8,00 €
Wäsche-Set Handtücher 1 Person (großes und kleines)
5,00 €
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Lesen Sie die allgemeinen Verkaufsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen

Artikel 1: Eine Buchung für ein Chalet, Mobilheim, Bungalow oder Stellplatz wird erst dann als gültig und wirksam angesehen, wenn der Mietvertrag ordnungsgemäß ausgefüllt und die angeforderte Anzahlung an die Firma Terracamps gezahlt wurde.
Artikel 2: Durch die Unterzeichnung des Mietvertrags erklären Sie sich mit allen allgemeinen Verkaufsbedingungen einverstanden.
Artikel 3: Falls der spezifische Unterkunftswunsch nicht erfüllt werden kann, hat der Kunde das Recht, die Reservierung zu stornieren und eine Rückerstattung der geleisteten Anzahlung zu erhalten.
Artikel 4: Im Falle einer Vertragskündigung wird die Anzahlung einbehalten, und der Restbetrag ist als Stornogebühr zu zahlen.
Artikel 5: Der Mietvertrag wird ein genaues Ankunfts- und Abreisedatum festlegen.
Artikel 6: Der Mietvertrag verpflichtet den Buchenden, den Gesamtbetrag für den Aufenthalt zu zahlen, auch im Falle einer vollständigen oder teilweisen Abwesenheit.
Artikel 7: Alle Vermietungen sind persönlich und dürfen unter keinen Umständen übertragen oder untervermietet werden.
Artikel 8: Der Mietvertrag tritt erst nach Eingang der Anzahlung in Kraft, deren Betrag im Vertrag angegeben ist.
Artikel 9: Ohne eine Mitteilung des Kunden, dass sich das Ankunftsdatum verzögert, wird der Stellplatz 48 Stunden nach dem im Mietvertrag angegebenen Ankunftsdatum als verfügbar betrachtet, und die vollständige Zahlung für die Dienstleistungen ist weiterhin erforderlich.
Artikel 10: Für Mietverhältnisse ist bei der Buchung eine Anzahlung erforderlich, die je nach gewähltem Tarif und dem Buchungsdatum (zwischen 30 % und 100 % des Gesamtbetrags des Aufenthalts) festgelegt wird. Der Restbetrag des Aufenthalts muss 30 Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum oder bei der Ankunft auf dem Campingplatz bezahlt werden, wenn der Kunde keine Reservierung vorgenommen hat. Bitte beachten Sie, dass für Aufenthalte von 6 Nächten oder weniger die erforderliche Anzahlung 100 % des Gesamtbetrags des Aufenthalts beträgt.
Artikel 11: Für Änderungen der Aufenthaltsdaten kann der gleiche Stellplatz, das gleiche Chalet, Mobilheim oder Bungalow nicht garantiert werden.
Artikel 12: Es wird daran erinnert, dass gemäß den Bestimmungen der Artikel L221-28 und folgender des Verbrauchergesetzbuches keines der von Terracamps angebotenen Dienstleistungen dem Widerrufsrecht unterliegt. Jeder unterbrochene oder verkürzte Aufenthalt (späte Ankunft, frühzeitige Abreise) aus irgendeinem Grund ist nicht erstattungsfähig.
Artikel 13: Die Haftpflichtversicherung ist obligatorisch.
Artikel 14: Jegliche Unzufriedenheit bezüglich der Sauberkeit oder des allgemeinen Zustands der Mietunterkunft muss innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft gemeldet werden, um eine Korrekturmaßnahme zu ermöglichen. Beschwerden werden nicht mehr als 24 Stunden nach dem Ankunftsdatum akzeptiert. Alle Camper sind verpflichtet, die internen Vorschriften des Campingplatzes zu befolgen, die an der Rezeption ausgehängt sind, und sind für etwaige Störungen durch mitreisende Personen verantwortlich. Ein schwerwiegender Verstoß gegen die internen Vorschriften kann zum Ausschluss des Campers führen.
Artikel 15: Im Falle eines Streits bezüglich der Gültigkeit, Auslegung, Ausführung oder Nichterfüllung, Änderung oder Beendigung des Vertrags werden der Kunde und Terracamps versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wird keine zufriedenstellende Lösung erreicht, so hat der Kunde gemäß Artikel L. 616-1 des Verbrauchergesetzbuches die Möglichkeit, ein Verfahren zur einvernehmlichen Lösung durch Mediation einzuleiten, mit: SAS Médiation Solution - 222 Chemin de la Bergerie, 01800 Saint Jean de Niost.
https://www.sasmediationsolution-conso.fr
contact@sasmediationsolution-conso.fr

Artikel 16: Stornierungs- oder Unterbrechungsgebühren können durch die Stornoversicherung abgedeckt werden, die von Meetch (CMAM-Gruppe), einem von Terracamps Loisirs benannten Partner, angeboten wird. Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn die Stornoversicherung abgeschlossen wurde.
WIE SIE IHRE ANSPRÜCHE EINREICHEN
WIE MAN MEETCH VERSICHERUNG KONTAKTIERT
15 Rue des Halles - 75001 PARIS
Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:30 Uhr
Sie müssen Ihren Anspruch einreichen at: https://claim.meetch.io/fr/login
Wenn Sie auf Schwierigkeiten stoßen, empfehlen wir Ihnen, die beiden unten angegebenen Kontaktmethoden zu verwenden, um die Bearbeitung Ihres Falls zu optimieren:
Per E-Mail: contact@meetch.io
Per Postadresse: MIMAT – 15 Rue des Halles, 75001 Paris
Stellen Sie sicher, dass Sie die folgenden Informationen bereithalten, die während Ihres Anrufs angefordert werden:
•Ihre Vertragsnummer,
•Ihr Vorname und Nachname,
•Ihre Adresse,
•Die Telefonnummer, unter der Meetch Sie erreichen kann,
•Der Grund für Ihren Anspruch.
Während Ihres ersten Anrufs wird Ihnen eine Schadensnummer zugewiesen. Verweisen Sie in allen weiteren Kommunikationen mit dem Versicherungsdienst von Meetch immer auf diese Nummer.
Von der Stornoversicherung von Meetch (CMAM-Gruppe) abgedeckte Gründe :
Die Garantie wird für die nachstehend aufgeführten Gründe und Umstände gewährt, mit Ausnahme aller anderen:

•Schwere Krankheit (einschließlich schwerer Krankheit aufgrund einer Epidemie oder Pandemie, die innerhalb von 30 Tagen vor der Abreise erklärt wurde), schwere Körperverletzung oder Tod, einschließlich der Folgen, Komplikationen oder Verschlechterung einer Krankheit oder Verletzung, die vor der Buchung Ihrer Reise diagnostiziert wurde, für Sie, Ihren rechtlichen oder de facto Ehepartner, Ihre Vorfahren oder Nachkommen (jeglichen Grades), Ihren Vormund oder jede Person, die dauerhaft unter Ihrem Dach lebt, Ihre Brüder, Schwestern, einschließlich der Kinder Ihres Ehepartners oder Lebenspartners eines Ihrer direkten Vorfahren, Schwager, Schwiegertöchter, Schwiegertöchter, Schwiegerväter, Schwiegermütter, Ihr beruflicher Ersatz zum Zeitpunkt der Buchung, die Person, die zum Zeitpunkt der Buchung benannt wurde, um sich um oder Ihre minderjährigen Kinder oder behinderte Personen, die unter Ihrem Dach leben, während Ihrer Reise zu betreuen oder zu begleiten, vorausgesetzt, es liegt eine Krankenhausaufnahme von mehr als 48 Stunden oder der Tod vor.
•Schwangerschaftskomplikationen bis zur 32. Schwangerschaftswoche,
✔ die zur vollständigen Einstellung jeglicher beruflicher oder anderer Tätigkeit führen, und vorausgesetzt, dass Sie zum Zeitpunkt der Abreise nicht mehr als 6 Monate schwanger sind, oder
wenn die Art der Reise selbst mit der Schwangerschaft unvereinbar ist, vorausgesetzt, dass Sie von Ihrem Zustand nichts wussten, als Sie die Reise gebucht haben.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Gültigkeit der Situation, die Sie zu Leistungen berechtigt, nachzuweisen. Daher behält sich Meetch das Recht vor, Ihren Anspruch abzulehnen, basierend auf der Beratung durch seine Ärzte, wenn die bereitgestellten Informationen die Fakten nicht belegen.
VERSICHERUNGSSCHUTZGRÄNZEN
1 / STORNIERUNG
✔ Stornierung aus medizinischen Gründen, einschließlich:
Stornierung aufgrund einer Krankheit, die im Monat vor der Abreise im Falle einer Epidemie oder Pandemie gemeldet wurde.
✔ Stornierung aus beliebigem Grund.
2 / KOSTEN FÜR UNTERBRECHUNG DES AUFENTHALTS (im Falle einer vorzeitigen Rückkehr)
✔ Erstattung der ungenutzten Landleistungen anteilig (ohne Transport) (B).
10.000 € pro Person, begrenzt auf 40.000 € pro Aufenthalt.
10.000 € pro Person, begrenzt auf 40.000 € pro Aufenthalt.
10.000 € pro Person
STORNIERUNG AUS IRGENDEINEM GRUND
Der Versicherungsschutz gilt für die nachstehend aufgeführten Gründe und Umstände, mit Ausnahme aller anderen, innerhalb der in der Tabelle des Versicherungsschutzes angegebenen Grenzen :
•Erheblicher Sachschaden, der Ihre Anwesenheit am Tag der geplanten Abreise erfordert, um die notwendigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, verursacht durch Feuer, Wasserschäden oder Naturereignisse, die Ihre privaten oder beruflichen Räumlichkeiten betreffen.
•Diebstahl in privaten oder beruflichen Räumlichkeiten, der Ihre Anwesenheit am Abreisetag erfordert, vorausgesetzt, der Diebstahl hat innerhalb von 48 Stunden vor der Reise stattgefunden.
•Ihre Aufforderung zur Organtransplantation, an einem Datum, das während der geplanten Reise liegt, vorausgesetzt, dass die Aufforderung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt war.
•Eine Kontraindikation zur Impfung, Nebenwirkungen der Impfung oder eine medizinische Unmöglichkeit, eine notwendige Präventionsbehandlung für das gewählte Reiseziel oder in Bezug auf Ihren Impfpass durchzuführen.
•Schwerer Schaden an Ihrem Fahrzeug, der innerhalb von 96 Stunden vor der Abreise auftritt und dazu führt, dass es nicht mehr genutzt werden kann, um Ihr Reiseziel oder den Abreiseort zu erreichen.
BESCHREIBUNG DES VERSICHERUNGSSCHUTZES
•Ein Unfall oder eine Panne Ihres Transportmittels während Ihrer geplanten Reise, der zu einer Verspätung von mehr als zwei Stunden führt und dazu führt, dass Sie den gebuchten Flug für Ihre Abreise verpassen, vorausgesetzt, Sie haben Vorkehrungen getroffen, um mindestens 2 Stunden vor der Boarding-Frist am Flughafen anzukommen
•Ihre wirtschaftliche Kündigung oder die Ihres gesetzlichen oder de facto Ehepartners, vorausgesetzt, dass das Verfahren zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages noch nicht eingeleitet wurde und/oder Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das Datum des Ereignisses nicht kannten. Die Deckung wird im Falle einer einvernehmlichen Aufhebungsvereinbarung ausgeweitet.
•Erhalt einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle oder eines bezahlten Praktikums, das vor oder während der geplanten Reisedaten beginnt, während Sie bei der Arbeitsagentur (Pôle Emploi) gemeldet waren, vorausgesetzt, es handelt sich nicht um eine Verlängerung, Erneuerung oder Änderung eines Vertrags oder einer befristeten Arbeitszuweisung.
•Ihre obligatorische, unvorhersehbare und nicht aufschiebbare Vorladung durch eine Behörde an einem Datum während Ihrer geplanten Reise, vorausgesetzt, dass die Vorladung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages nicht bekannt war.
•Ihre Vorladung zu einer universitären Nachprüfung während Ihrer Reiseperiode, vorausgesetzt, dass das Nichtbestehen der Prüfung zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages nicht bekannt war.
•Die Ablehnung eines Touristenvisums durch die Behörden des Landes, das Sie für Ihre Reise ausgewählt haben, vorausgesetzt, dass Sie bei einer vorherigen Reise keinen abgelehnten Antrag bei diesen Behörden hatten, dass Ihr Antrag es ihnen ermöglichte, vor Ihrer Reise eine Entscheidung zu treffen, und dass Sie die von den Verwaltungsbehörden dieses Landes festgelegten Anforderungen erfüllen.
•Ihre berufsbedingte, nicht disziplinarische Versetzung, die von Ihrem Arbeitgeber angeordnet wurde und einen Umzug erfordert, vorausgesetzt, dass die Versetzung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt war. Diese Deckung gilt für angestellte Arbeitnehmer, mit Ausnahme von Mitgliedern freier Berufe, Geschäftsführern, gesetzlichen Vertretern von Unternehmen, Selbständigen, Handwerkern und Personen in der Unterhaltungsbranche.
•Die Ablehnung, Stornierung oder Änderung Ihres bezahlten Urlaubs durch Ihren Arbeitgeber. Diese Deckung gilt für angestellte Arbeitnehmer, mit Ausnahme von Mitgliedern freier Berufe, Geschäftsführern, gesetzlichen Vertretern von Unternehmen, Selbständigen, Handwerkern und Personen in der Unterhaltungsbranche. Im Falle einer Stornierung oder Änderung müssen diese Urlaubstage, die ein erworbenes Recht darstellen, vor dem Abschluss des Vertrages einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber unterliegen.
•Ihre Vorladung zur Adoption eines Kindes während Ihres versicherten Aufenthalts, vorausgesetzt, dass die Vorladung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages nicht bekannt war.
•Ihre Vorladung zur In-vitro-Fertilisation während Ihres versicherten Aufenthalts, vorausgesetzt, dass die Vorladung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages nicht bekannt war.
•Stornierung aufgrund der Trennung eines verheirateten Paares, einer eingetragenen Partnerschaft (PACS) oder eines zusammenlebenden Paares. Diese Deckung wird nur bei Vorlage von rechtlichen und administrativen Dokumenten gewährt, die die tatsächliche Trennung oder das Zusammenleben nachweisen (Scheidungsverfahren, Beendigung des PACS-Vertrags, alle Dokumente, die das Zusammenleben nachweisen, wie z.B. Rechnungen für Versorgungsleistungen, TELEKOM, gemeinsame Bankkonten, gemeinsame Erklärungen usw.).
•Der Diebstahl Ihrer Identitätsdokumente (Reisepass, Personalausweis), die für die Grenzüberquerung während Ihrer Reise erforderlich sind, innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise, vorausgesetzt, dass unmittelbar nach Entdeckung des Diebstahls eine Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeibehörde erstattet wurde.
•Ein Aufstand, ein Angriff, ein Terroranschlag oder Piraterie, Umweltverschmutzung durch einen Industrieunfall oder eine Epidemiezone oder Naturkatastrophe, die in Frankreich oder am Reiseziel auftreten.
Die Deckung gilt, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
-Das Ereignis hat Sach- und Personenschäden in der Stadt oder den Städten Ihres Reiseziels oder in einem Umkreis von 100 km um Ihre Unterkunft verursacht.
-Ihr Abreisedatum liegt weniger als 30 Tage nach dem Ereignis und kein ähnliches Ereignis hat im betroffenen Gebiet in den dreißig Tagen vor dem Abschluss des Vertrages stattgefunden. Das Ereignis muss nach Unterzeichnung des Vertrages eintreten.
-in Streik von Verkehrsunternehmen, dem Personal des Transportunternehmens oder des Thermalbades, vorausgesetzt, der Streik tritt in Frankreich auf, eine Streikankündigung wurde 48 Stunden vor Beginn des Aufenthalts abgegeben und der Versicherte hat keine anderen Transportmittel, um das Ziel zu erreichen. Diese Deckung wird im Falle eines großen Raffineriestreiks ausgeweitet, der die Reise unmöglich macht.
Die Absage von beruflichen Veranstaltungen:
Die Absage des beruflichen Termins, für den die Dienstleistung gebucht wurde. Dieser Versicherungsschutz gilt insbesondere in den folgenden Fällen:
Die Absage der Baustelle, für die die Dienstleistung gebucht wurde.
Die Absage des beruflichen Einsatzes, für den die Dienstleistung gebucht wurde.
Die Absage Ihres Aufenthalts im Falle einer behördlichen Schließung des Thermalzentrums, vorausgesetzt, dass der Aufenthalt mit der reservierten Dienstleistung verbunden ist.
Der Versicherungsschutz für Ihre Stornierung gilt auch, wenn Ihre jährliche Behandlung verweigert wird oder deren Kostenübernahme durch die Sozialversicherung entfällt.
Diebstahl oder schwerwiegende Beschädigung Ihres Wohnwagens oder Wohnmobils, das für den reservierten Aufenthalt wesentlich ist. Der Versicherungsschutz greift, wenn der Diebstahl oder die Beschädigung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrags unbekannt war und Ihren Aufenthalt unmöglich macht.
Der Versicherungsschutz wird auch, innerhalb der in der Garantietabelle angegebenen Grenzen, für jedes andere unvorhergesehene Ereignis gewährt, gleich welcher Art, das ein unmittelbares, tatsächliches und schwerwiegendes Hindernis darstellt, das Ihre Abreise und/oder die Durchführung der während Ihres Aufenthalts geplanten Aktivitäten verhindert.
Ein unvorhergesehenes Ereignis bezieht sich auf jede plötzliche, unvorhersehbare Situation außerhalb der Kontrolle des Versicherten, die die Stornierung der Reise rechtfertigt.
Das unvorhergesehene Ereignis muss einen direkten ursächlichen Zusammenhang mit der Unmöglichkeit der Abreise haben.
WAS IST VON DEN STORNOGARANTIEN AUSGESCHLOSSEN
Der Stornierungsschutz deckt nicht die Unmöglichkeit der Abreise aufgrund von Grenzschließungen, logistischen Einschränkungen oder den Unterkunfts- oder Sicherheitsbedingungen am Reiseziel.
Zusätzlich zu den für alle Garantien geltenden allgemeinen Ausschlüssen sind außerdem folgende ausgeschlossen:
♦ Ein Ereignis, eine Krankheit oder ein Unfall, der erstmals diagnostiziert, rückfällig geworden, verschlechtert oder zu einer Krankenhausaufnahme geführt ist zwischen dem Datum des Kaufs des Aufenthalts und dem Datum des Abschlusses des Versicherungsvertrags,
♦ Jede Umstände, die nur den einfachen Genuss betreffen,
♦ Schwangerschaft, einschließlich Komplikationen nach der 32. Schwangerschaftswoche, und in allen Fällen die freiwillige Schwangerschaftsunterbrechung, die Geburt, In-vitro-Fertilisation und deren Folgen,
♦ Versäumnis der Impfung,
♦ Jegliche Art von Ausfall, einschließlich finanzieller, des Beförderers, der es ihm unmöglich macht, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen,
♦ Jedes medizinische Ereignis, bei dem die Diagnose, Symptome oder Ursache psychischer, psychiatrischer oder emotionaler Natur sind und das nicht zu einer Krankenhausaufnahme von mehr als 3 aufeinanderfolgenden Tagen nach dem Abschluss dieses Vertrags geführt hat. Wenn Sie die Reise später bei Ihrem Reisebüro stornieren, erstatten wir nur die Stornogebühren ab dem Datum der von einer zuständigen Behörde bestätigten Kontraindikation, gemäß der Stornoskala, die in den spezifischen Geschäftsbedingungen des Reisebüros aufgeführt ist.
♦ Verschmutzung, lokale Gesundheitssituationen, Naturkatastrophen, die durch das Verfahren gemäß dem Gesetz Nr. 82.600 vom 13. Juli 1982 abgedeckt sind, und deren Folgen sowie meteorologische oder klimatische Ereignisse,
♦ Die Folgen strafrechtlicher Verfahren, an denen Sie beteiligt sind,
♦ Jedes andere Ereignis, das zwischen dem Datum des Abschlusses des Versicherungsvertrags und dem Abreisedatum Ihrer Reise eintritt,
♦ Jedes Ereignis, das zwischen dem Datum der Buchung der Reise und dem Datum des Abschlusses des Versicherungsvertrags eintritt,
♦ Das Fehlen von Risiko,
♦ Eine vorsätzliche Handlung und/oder eine strafbare Handlung, die Folgen des Konsums von Alkohol, Drogen, jeglicher narkotischer Substanz, die im Gesundheitsgesetzbuch genannt wird, sowie die Verwendung von Medikamenten und Behandlungen, die nicht von einem Arzt verschrieben wurden,
♦ Allein aufgrund der Tatsache, dass das geografische Ziel der Reise vom französischen Außenministerium abgeraten wird,
♦ Ein Akt der Fahrlässigkeit Ihrerseits,
♦ Jedes Ereignis, für das das Reisebüro gemäß dem geltenden Tourismuskodex verantwortlich gemacht werden könnte,
♦ Das Nichtvorlegen, aus welchem Grund auch immer, wesentlicher Dokumente für den Aufenthalt, wie Reisepass, Personalausweis, Visum, Reisekarten, Impfpass, außer im Falle des Diebstahls des Reisepasses oder Personalausweises innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise.
Kosten für die Unterbrechung des Aufenthalts
Nach Ihrer Unterbrechung des Aufenthalts wird Meetch Ihnen sowie den Mitgliedern Ihrer Familie, die Versicherungsnehmer sind, oder einer Person, die Sie unter diesem Vertrag begleitet, die bereits gezahlten und nicht genutzten Unterkunftskosten (ausgenommen Transport) erstatten, anteilig ab der Nacht nach dem Ereignis, das die Unterbrechung des Aufenthalts verursacht hat.
Ebenso, wenn ein Mitglied Ihrer Familie, das nicht an der Reise teilnimmt, mit einer schweren Krankheit, einer schweren Körperverletzung diagnostiziert wird oder verstirbt, und Sie infolgedessen Ihren Aufenthalt unterbrechen müssen, wird Meetch Ihnen sowie den Mitgliedern Ihrer Familie, die Versicherungsnehmer sind, oder einer Person, die Sie begleitet, anteilig die bereits gezahlten und nicht genutzten Unterkunftskosten (ausgenommen Transport) ab der Nacht nach dem Datum Ihrer vorzeitigen Rückkehr erstatten.
Meetch tritt auch in Fällen von Diebstahl, schweren Schäden durch Feuer, Explosion, Wasserschäden oder Schäden durch Naturgewalten an Ihren privaten oder beruflichen Räumlichkeiten ein, die Ihre Anwesenheit erfordern, um notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen. In solchen Fällen wird Meetch Ihnen sowie den Mitgliedern Ihrer Familie, die Versicherungsnehmer sind, oder einer Person, die Sie begleitet, anteilig die bereits gezahlten und nicht genutzten Unterkunftskosten (ausgenommen Transport) ab der Nacht nach dem Datum Ihrer vorzeitigen Rückkehr erstatten.
Ausschlüsse der Garantie im Zusammenhang mit der Unterbrechung des Aufenthalts
Neben den allgemeinen Ausschlüssen für alle Garantien sind auch folgende ausgeschlossen:
♦ Die Erstattungsanträge für Fahrkarten,
♦ Anträge auf Erstattung von Leistungen, die nicht im Reiseanmeldeformular aufgeführt sind und daher nicht abgedeckt sind (auch wenn diese Leistungen vor Ort beim lokalen Vertreter des Veranstalters gekauft wurden),
♦ Unterbrechungen des Aufenthalts, bei denen das Ereignis, das die Unterbrechung verursacht hat, vor der Abreise der Reise bekannt war.
Pflichten im Falle eines Schadensfalls
Sie müssen Ihren Schadenfall innerhalb von fünf Werktagen nach Bekanntwerden bei MEETCH, einer Tochtergesellschaft von PHENOMEN, mit Sitz in der 15 Rue des Halles - 75001 PARIS melden, es sei denn, es gibt außergewöhnliche Umstände oder höhere Gewalt. Nach Ablauf dieser Frist, falls Meetch durch die verspätete Meldung einen Verlust erleidet, verlieren Sie Ihr Recht auf Entschädigung. Sie müssen alle notwendigen Dokumente einreichen, um Ihren Anspruch zu untermauern und sowohl die Gültigkeit als auch die Höhe des Anspruchs nachzuweisen. In allen Fällen müssen Sie Meetch die folgenden Unterlagen zur Verfügung stellen:
- Die originalen, detaillierten Rechnungen des Reisebüros, die die landseitigen Dienstleistungen und Transportdienstleistungen ausweisen,
- Die Reiseanmelerechnung oder das Anmeldeformular des Reisebüros,
- Das Zertifikat oder der Nachweis des Assistance-Anbieters, der das Datum der Rückführung oder vorzeitigen Rückkehr sowie den Grund dafür bestätigt,
Jedes andere Dokument, das Meetch für die Bearbeitung des Schadenfalls als notwendig erachtet.
Ohne die erforderlichen medizinischen Informationen für die Bearbeitung an den medizinischen Berater bereitzustellen, kann der Anspruch nicht bearbeitet werden.
Allgemeine Ausschlüsse im Zusammenhang mit der Stornoversicherung
Keine Intervention auslösen:
♦ Leistungen, die während der Reise nicht angefordert oder nicht von uns organisiert bzw. mit uns vereinbart wurden, berechtigen nicht zu einer rückwirkenden Erstattung oder Entschädigung,
♦ Mahlzeiten und Hotelkosten, außer denen, die in den Bedingungen der Versicherungspolice angegeben sind,
♦ Schäden, die absichtlich vom Begünstigten verursacht wurden, sowie solche, die aus seiner Teilnahme an einem Verbrechen, Delikt oder Streit resultieren, außer in Fällen von Notwehr,
♦ Die Höhe der Verurteilungen und deren Folgen,
♦ Der Konsum von Drogen oder Betäubungsmitteln, die nicht medizinisch verschrieben wurden,
♦ Der Zustand der Alkoholisierung,
♦ Zollgebühren,
♦ Die Teilnahme als Wettkämpfer an einem Wettkampfsport oder Rallye, die für ein nationales oder internationales Ranking qualifizieren, organisiert von einem Sportverband, der eine Lizenz ausstellt, sowie das Training für diese Wettbewerbe,
♦ Die berufliche Ausübung jeglichen Sports,
♦ Die Teilnahme an Wettkämpfen oder Ausdauer- oder Geschwindigkeitsveranstaltungen sowie deren Vorbereitungsläufen, an Bord von Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen,
♦ Die Folgen der Nichteinhaltung anerkannter Sicherheitsregeln im Zusammenhang mit der Ausübung jeglicher Freizeitsportaktivitäten,
♦ Die nach der Rückkehr von der Reise oder nach Ablauf des Versicherungsschutzes angefallenen Kosten,
♦ Unfälle, die aus Ihrer Teilnahme, auch als Amateur, an den folgenden Sportarten resultieren: Motorsport (unabhängig vom verwendeten Fahrzeug), Luftsportarten, Hochgebirgsklettern, Bobfahren, Großwildjagd, Eishockey, Skeleton, Kampfsportarten, Höhlenforschung, Schneesportarten mit internationalem, nationalem oder regionalem Ranking,
♦ Das freiwillige Missachten der Vorschriften des besuchten Landes oder die Ausübung von Aktivitäten, die von den lokalen Behörden nicht genehmigt sind,
♦ Offizielle Verbote, Beschlagnahmungen oder Vollstreckungsmaßnahmen der Behörden,
♦ Die Verwendung von Luftfahrzeugen durch den Begünstigten,
♦ Die Verwendung von Kriegsmaschinen, Sprengstoffen und Schusswaffen,
♦ Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder betrügerischen Handlung des Begünstigten gemäß Artikel L.113-1 des Versicherungsrechts resultieren,
♦ Selbstmord und versuchter Selbstmord,
♦ Epidemien und Pandemien, es sei denn, es ist in der Versicherung anders angegeben, Verschmutzung, Naturkatastrophen,
♦ Bürgerkrieg oder ausländische Kriege, Unruhen, Streiks, Volksbewegungen, Terrorakte, Geiselnahmen,
♦ Die Zersplitterung des Atomkerns oder jede Bestrahlung, die von einer Energiequelle mit radioaktiven Eigenschaften ausgeht.

Die Haftung des Versicherers kann unter keinen Umständen für Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund von höherer Gewalt oder Umständen wie Bürgerkrieg oder ausländischen Kriegen, Unruhen oder Volksbewegungen, Aussperrungen, Streiks, Angriffen, Terrorakten, Piraterie, Stürmen und Hurrikanen, Erdbeben, Zyklonen, Vulkanausbrüchen oder anderen Kataklysmen, Zersplitterung des Atomkerns, Explosion von Geräten, radioaktive nukleare Effekte, Epidemien, die Auswirkungen von Verschmutzung und Naturkatastrophen, Strahlungseffekte oder jedes andere zufällige Ereignis oder höhere Gewalt sowie deren Folgen in Anspruch genommen werden Artikel 17 : Bloctel-System – Gemäß Artikel L.223-2 des französischen Verbrauchergesetzbuchs hat der Kunde das Recht, sich in die Liste einzutragen, um Werbeanrufe (Telemarketing) abzulehnen.