Allgemeine Verkaufsbedingungen des Camping de Montréal – SARL Les Olivéades
Die Vermietung eines Stellplatzes oder einer Unterkunft der Art Wohnwagen, Mobilheim, Chalet oder Zelt-Bungalow setzt das uneingeschränkte Akzeptieren der Verkaufsbedingungen aller Vertragspartner voraus.
Vermietung von Stellplätzen:
Wir stellen Ihnen einen leeren Stellplatz zur Verfügung, der für bis zu 6 Personen zugelassen ist, um dort Ihr Zelt, Ihren Wohnwagen oder Ihr Wohnmobil aufzustellen.
Der Preis des Stellplatzes: Es handelt sich um einen Preis für die Belegung pro Nacht. Die Stellplätze sind am Ankunftstag ab 14.00 verfügbar und müssen am Abreisetag vor 12.00 Uhr geräumt werden; in der Nebensaison können diese Bedingungen erleichtert werden. Jede Überschreitung führt zur Berechnung eines zusätzlichen Tages. Der Preis umfasst den Stellplatz, ein Fahrzeug, ein Zelt oder einen Wohnwagen. Dieser Pauschalpreis verleiht das Recht des freien Zugangs zu den Sanitäranlagen, den Dienstleistungen des Empfangsbüros, den Spielplätzen und dem Unterhaltungsprogramm (im Juli-August). In die Pauschalpreise können eine oder zwei Personen eingerechnet werden. (siehe Preisliste).
Aufpreis: Für Personen (Erwachsene oder Kinder) oder zusätzlich auf dem Stellplatz vorhandene Elemente (zweites Fahrzeug, Haustier, Strom 10 A, Besucher, usw.) wird ein zusätzlicher Tagespreis verrechnet.
Hinweis: Die Zuteilung der Stellplätze wird ohne Unterscheidung in der Reihenfolge der Eingänge der Reservierungen durchgeführt. Die Direktion behält sich das Recht vor, die Zuteilung des Stellplatzes bei Ankunft der Camper zu ändern.
Vermietung von Unterkünften:
Festlegung der Vermietungssaisonen : Siehe Preislisten.
Zeiträume und Dauer der Vermietung: Die Vermietungen sind für eine Woche oder pro Nacht möglich, im Juli-August je nach Verfügbarkeit. Im Juli-August werden die Unterkünfte für eine Woche, von Samstag bis Samstag oder von Sonntag bis Sonntag, je nach Verfügbarkeit vermietet.
Der Mietpreis umfasst: Die Vermietung der Unterkunft, die Betriebskosten (Wasser, Gas, Strom), der Zugang zu den Dienstleistungen des Empfangsbüros, den Spielplätzen und dem Unterhaltungsprogramm (im Juli-August).
Die Unterkünfte sind am Ankunftstag ab 14.00 verfügbar und müssen am Abreisetag vor 10.00 Uhr geräumt werden; in der Nebensaison können diese Bedingungen erleichtert werden. Jede Überschreitung führt zur Berechung eines zusätzlichen Tages
Abtretung, Untervermietung: Jede Vermietung ist namentlich und kann auf keinen Fall abgetreten oder untervermietet werden.
Kaution: Die Mieter müssen bei Ihrer Ankunft eine Kaution hinterlegen, deren Betrag aus der Preisliste zu entnehmen ist. Ihre Bezahlung kann mittels Scheck oder Kreditkarte verlangt werden. Diese letztere wird am Tag der Abreise, nach einem zufrieden stellenden Ortsbefund und Abreiseinventur vollständig zurückerstattet.
Gegebenenfalls werden von der Kaution abgezogen:
- Der Wert der fehlenden Gegenstände
- Ein Pauschalbetrag in Höhe von 50€ für unzureichend gereinigte Unterkünfte.
- Der Betrag für Reparaturen im Fall von, durch die Mieter verursachten Beschädigungen.
- Beschädigungen die umfangreicher sind als die, als Kaution hinterlassene Summe gehen nach Abzug der Kaution zu Lasten des Kunden.
Bezahlung des Aufenthalts :
Die Reservierung des Aufenthalts ist erst nach Bestätigung durch unser Büro und Bezahlung der Anzahlung und Bearbeitungsgebühr durch den Mieter gültig.
Stellplätze: Der Saldo des Aufenthalts muss am Anreisetag beglichen werden.
Vermietungen: Der Saldo des Aufenthalts muss ohne Aufforderung unsererseits 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisedatum oder am Anreisetag, wenn der Kunde nicht reserviert hat, bezahlt werden.
Bezahlung des Saldos: Sollte zum vereinbarten Datum nicht die gesamte Summe eingegangen sein, hat der Camping de Montréal das Recht davon auszugehen, dass der Kunde seine Reservierung annulliert hat und behält die bereits bezahlten Summen ein.
Änderungen des Aufenthalts:
Möglichkeit von Änderungen unter Vorbehalt der Verfügbarkeit.
Spätere Anreisen / Vorzeitige Abreisen:
Liegt keine schriftliche Mitteilung des Campers vor, mit welcher er mitteilt, dass er das Datum seiner Anreise verschieben musste, ist der Stellplatz oder die Unterkunft ab 12 Uhr am vertraglich vorgesehenen Anreisetag verfügbar und die vollständige Bezahlung der Dienstleistungen wird gefordert.
Es wird im Fall einer späteren Anreise oder vorzeitigen Abreise keinerlei Preisreduzierung gewährt.
Angebote – Last Minute-Verkäufe:
Unter diesen Umständen ist es möglich, dass die Kunden für einen selben Aufenthalt verschiedene Preise bezahlt haben. Die Kunden, die den höheren Preis bezahlt haben, können keinesfalls eine Rückerstattung des Preisunterschieds zwischen dem von ihnen bezahlten Preis und dem Angebotspreis beanspruchen, Preisnachlässe sind auf keinen Fall mit Angebotspreisen kumulierbar.
Stornierung:
Im Fall einer Stornierung durch den Camping de Montréal: Die bezahlten Summen werden zurückerstattet, außer im Fall höherer Gewalt.
Im Fall einer Stornierung durch den Kunden: Dieser muss den Camping de Montréal schriftlich darüber informieren (Fax, Einschreiben, Email mit Empfangsbestätigung). Ansonsten ist der Kunde angehalten, die lt. Mietvertrag noch offenen Summen zu bezahlen.
Stornierungstarife:
- Mehr als 120 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: Die Anzahlung wird zurückbezahlt. Die Bearbeitungsgebühr wird einbehalten.
- Zwischen 30 und 120 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: Die Anzahlung und die Bearbeitungsgebühr werden einbehalten und stellen die Bezahlung der Stornierungskosten dar.
- Weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag oder bei Nichterscheinen am Campingplatz: Der Gesamtbetrag des Aufenthaltes ist fällig.
Versicherungen:
Es unterliegt dem Mieter, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Camping de Montréal lehnt im Fall von Diebstahl, Brand, Unwetter usw. und im Fall eines Unfalls der unter die Haftpflicht des Mieters fällt, jede Verantwortung ab.
Platzordnung:
Jeder Camper ist angehalten, sich an die Platzordnung des Campingplatzes zu halten, ansonsten kann gegebenenfalls die Ahndung bis zur Vertragsauflösung gehen.
Gerichtliche Zuständigkeit:
Im Streitfall sind einzig die Gerichte von Limoges zuständig.
Allgemeine Informationen:
Stets um den Komfort und die Zufriedenheit unserer Gäste bemüht, führen wir eine Politik der laufenden Verbesserung der Ausstattungen unseres Betriebs. Deshalb und trotzdem wir bemüht sind, in diesen Unterlagen möglichst exakte Information zu geben, können diese nicht als unfehlbare Spezifikationen unseres Geschäftsangebots betrachtet werden, nachdem diese übrigens auch von den Wetterbedingungen abhängig sind.