ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
VERPFLICHTUNG DES MIETERS
Eine Mietunterkunft oder ein Stellplatz wird namentlich vermietet und darf vom NUTZER in keinem Fall untervermietet werden.
Jede Person, die nicht auf dem Saisonmietvertrag angegeben ist, wird als Besucher betrachtet. Ihr kann den Zugang zum Campingplatz verweigert werden oder eine zusätzliche Rechnung erhalten.
Minderjährige Personen, die nicht von einem Erwachsenen begleitet werden, ist der Zutritt zum CAMPINGPLATZ nicht gestattet.
Die Einrichtung muss an dem von der Campingplatzleitung angegebenen Ort erfolgen.
Der NUTZER hat die Hausordnung zur Kenntnis genommen und verpflichtet sich, sie während der gesamten Dauer des Aufenthalts einzuhalten.
VERWALTUNG DER ANKÜNFTE UND ABREISEN
Die Ankunft erfolgt in der Nebensaison zwischen 16:00 und 18:00 Uhr und in der Hauptsaison zwischen 16:00 und 19:00 Uhr. Im Falle einer späten Ankunft müssen Sie unbedingt die Rezeption des Campingplatzes informieren. Die Mietobjekte werden 24 Stunden nach dem geplanten Ankunftsdatum des Mieters aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist gelten sie nicht mehr als reserviert und die gesamten Kosten des Aufenthalts werden vom MIETER einbehalten. Die Abreise ist zwischen 8:00 und 10:00 Uhr für Mietunterkünfte und vor 12:00 Uhr für Stellplätze vorgesehen. Jeder angefangene Tag ist fällig und zieht die Zahlung des gesamten Tages nach sich. Die Stellplätze und Mietunterkünfte werden vom CAMPINGPLATZ je nach Verfügbarkeit zugewiesen, um die Planung zu optimieren. Diese Zuweisung kann jederzeit vor der tatsächlichen Schlüsselübergabe geändert werden. Es werden nur der Ort, die Daten und die Art der Unterkunft garantiert.
ZAHLUNG DER MIETE
Die Buchung wird erst nach Erhalt der Anzahlung wirksam.
Der gesamte Betrag für den Aufenthalt ist spätestens einen Monat vor Ihrer Ankunft zu bezahlen. Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise wird keine Ermäßigung gewährt.
Bei nicht fristgerechter Zahlung wird die Buchung des MIETERS automatisch storniert, wobei der gesamte Aufenthaltspreis geschuldet bleibt.
KOSTEN
Da es sich um eine Mietunterkunft handelt, sind die Kosten für Strom, Wasser und Gas im Preis für den Aufenthalt enthalten, sofern die Nutzung im Rahmen des Zumutbaren erfolgt. Das Aufladen eines Elektroautos ist aufgrund der damit verbundenen Brandgefahr strengstens untersagt.
Die Kurtaxe und der Recyclingbeitrag werden zusätzlich erhoben.
VOLLSTÄNDIGE ODER TEILWEISE STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN
Es obliegt dem NUTZER, den CAMPING per Einschreiben mit Rückschein an die Adresse des CAMPINGS oder per E-Mail an die Kontaktadresse des CAMPINGS zu benachrichtigen. Das Datum des Eingangs der Stornierung bestimmt die Höhe der Stornierungskosten.
Im Falle einer Stornierung auf Initiative des MIETERS bleibt dieser gegenüber dem CAMPING zahlungspflichtig:
die Bearbeitungsgebühren und die Kosten für die Reiserücktrittsversicherung als Entschädigung für den Bruch des Mietvertrags.
einen Betrag in Höhe von 30% der Gesamtkosten des Aufenthalts, wenn der MIETER mehr als 30 Tage vor dem vorgesehenen Ankunftsdatum storniert.
einen Betrag in Höhe der Gesamtkosten des Aufenthalts, wenn der MIETER weniger als 30 Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum storniert.
WIDERRUF
Der NUTZER wird darüber informiert, dass gemäß Artikel L.121-20-4 des Verbraucherschutzgesetzes der Verkauf von Unterkunftsdienstleistungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einer bestimmten Periodizität erbracht werden, nicht den Bestimmungen über die Widerrufsfrist unterliegt, die für Fernverkäufe gelten. Daher gilt kein Rücktrittsrecht für den Verkauf von Aufenthalten durch den CAMPINGPLATZ.
STORNIERUNGSOPTION
Um auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren zu können, bieten wir Ihnen an, während Ihres Buchungsprozesses eine Stornierungsoption abzuschließen. Es handelt sich um eine optionale Pauschale, deren variabler Betrag auf der Grundlage von 4,50% des Gesamtbetrages Ihres Aufenthalts berechnet wird.
Diese Garantie sichert Ihnen die Rückerstattung der für Ihr Mietobjekt gezahlten Beträge (außer Bearbeitungsgebühren und Stornierungsgarantie) (vorbehaltlich der Vorlage der entsprechenden Belege) in den unten genannten Fällen zu:
Schwerer Körperunfall, schwere Krankheit, Krankenhausaufenthalt oder Tod des Versicherten (Buchers), seines Ehepartners oder der im Mietvertrag genannten Personen, ihrer direkten Verwandten in aufsteigender Linie oder ihrer Nachkommen*;
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht eingetretene schwere Schäden aufgrund von Diebstahl, Feuer oder Naturgewalten, die den Haupt- oder Zweitwohnsitz des Buchers erreichen und die Anwesenheit des Buchers am Tag der Abreise erfordern;
Verhinderung der Inbesitznahme des Mietobjekts aufgrund einer wirtschaftlichen Entlassung des Mieters oder seines Ehepartners, einer Versetzung des Mieters oder seines Ehepartners, sofern die Mitteilung des Arbeitgebers nach dem Inkrafttreten der Garantie erfolgt ist;
Infolge von Naturkatastrophen gemäß dem Gesetz vom 13.07.1972 oder Waldbränden, die am Ort des Aufenthalts auftreten und die entweder dazu führen, dass die zuständigen Behörden den Aufenthalt am Ort während der gesamten oder eines Teils der Mietdauer verbieten, oder zu einer Verschlechterung der gemieteten Orte und des Ortes, die es dem Mieter nicht erlaubt, die Umgebung und die Leistungen, die den Grund für die Anmietung waren, normal zu genießen.
Die Stornierung Ihres Aufenthalts muss uns per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 48 Stunden nach dem Ereignis, das die Stornierung begründet, mitgeteilt werden, wobei nur das Datum des Ereignisses berücksichtigt wird, das die Stornierung bewirkt hat **.
* Unter einer schweren Krankheit versteht man eine von einer notorisch kompetenten ärztlichen Stelle festgestellte gesundheitliche Beeinträchtigung, die das Verlassen des Zimmers verbietet und die Einstellung jeder beruflichen oder sonstigen Tätigkeit erfordert. Unter einem schweren Unfall versteht man eine unbeabsichtigte körperliche Schädigung des Opfers, die auf die plötzliche Einwirkung einer äußeren Ursache zurückzuführen ist und die es ihm unmöglich macht, sich aus eigener Kraft fortzubewegen.
** Jeder begonnene Aufenthalt ist in voller Höhe fällig. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise wird keine Ermäßigung gewährt. Die Garantie für eine unterbrechungsfreie Stornierung endet mit dem Beginn des Mietverhältnisses und greift nicht, wenn eines der oben aufgeführten Elemente während des Aufenthalts eintritt.
INVENTAR - BESTANDSAUFNAHME (GILT NICHT FÜR STELLPLÄTZE)
Der CAMPINGPLATZ muss die Unterkunft entsprechend der Beschreibung und in gutem hygienischen und sauberen Zustand übergeben. Der NUTZER muss sie im gleichen Zustand zurückgeben.
Jede Unterkunft ist mit Geschirr, Innen- und Außenmöbeln, Bettwäsche mit Ausnahme von Bettlaken und Handtüchern ausgestattet, einige sind mit Fernsehern ausgestattet. Es wird vereinbart, dass beim Einzug und bei der Abreise des MIETERS eine Inventarliste und eine Bestandsaufnahme (Möbel, Küchenausstattung und -geräte) durchgeführt werden. Der MIETER muss dem Campingplatz jegliche Unstimmigkeiten bis zum nächsten Morgen mitteilen.
KAUTION (GILT NICHT FÜR STELLPLÄTZE)
Eine Kaution zur Deckung von Sauberkeitsmängeln, Schäden oder Beeinträchtigungen an gemieteten Gegenständen und Orten sowie der verschiedenen Nebenkosten und eventuellen Verbräuche ist vorgesehen. Die Kaution ist auf 60 Euro festgelegt.
Sie wird bei der Schlüsselübergabe nach der Inventarisierung des Zustands der Räumlichkeiten gezahlt und wird bei Abreise während der Geschäftszeiten am Ende des Aufenthalts zurückerstattet, bei Abreise außerhalb der Geschäftszeiten innerhalb einer Woche, unter eventuellem Abzug des Betrags der Beschädigungen, die zum Marktpreis für neues Material ersetzt werden, sowie einer Summe von 80 Euro im Falle einer nicht durchgeführten Reinigung.
Wenn der Betrag der Beschädigungen die Kaution übersteigt, schuldet der Mieter dem CAMPINGPLATZ die zusätzliche Summe, die für den Ersatz der verschiedenen beschädigten Materialien erforderlich ist.
VERSICHERUNG
Der CAMPINGPLATZ haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Schäden jeglicher Art während der Dauer des Aufenthalts.
Der Mieter muss auf einfache Anfrage des VERMIETERS nachweisen, dass sein Hausratversicherungsvertrag mit der Zahlung der Beiträge auf dem Laufenden ist und eine Ferienreiseklausel enthält, die die Risiken Feuer und Wasserschäden abdeckt, für die er verantwortlich gemacht werden könnte. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der Mieter entweder eine Erweiterung seines Versicherers oder eine spezielle Versicherung für die Dauer des Aufenthalts beantragen.