ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN- ANMIETUNG VON EINEM STELLPLATZ / SCHLOSS APPARTEMENT
Nur ein sorgfältig ausgefülltes und unterschriebenes Exemplar von dem Vertrag wird als gültig erachtet. Die endgültige Entscheidung über den Abschluss der Vermietung wird allein
von der Direktion der SARL Domaine de l'Epervière getroffen und muss von dieser nicht begründet werden. Diese Bestätigung unterliegt vor allem Ihrer eigenen Akzeptanz der folgenden
Bedingungen:
Die SARL Domaine de l'Epervière setzt den Betrag fest, der für die Dauer der Vermietung zahlbar ist. Der Betrag von 30% der Gesamtsumme (für die Anmietung eines Stellplatzes) ist innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Bestätigung an die Leitung zahlbar, damit die Anmietung mit voller Gültigkeit registriert wird. Die Bestätigung über den Eingang dieser Bezahlung und über die Anmietung wird dann zugeschickt.
Der Betrag von 30% der Gesamtsumme (für die Anmietung eines Schloss Appartements) ist innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Bestätigung an die Leitung zahlbar, damit die Anmietung mit voller Gültigkeit registriert wird. Die Bestätigung über den Eingang dieser Bezahlung und über die Anmietung wird dann zugeschickt.
Der Restbetrag der Appartementmiete muss in jedem Fall einen Monat (30 Tage) vor Beginn des Aufenthalts im Falle der Anmietung eines Schloss Appartements bezahlt werden.
Der Restbetrag der Miete für einen Stellplatz muss in jedem Fall am Ende des Aufenthalts am Château de l'Epervière bezahlt werden. Die Zahlung wird durch Ausstellen einer Quittung
bestätigt. Im Falle einer verspäteten Ankunft oder einer vorzeitigen Abreise kann keinesfalls ein Preisnachlass eingeräumt werden.
In dem Fall, wo die Anzahl der Personen bei der Ankunft oder während des Aufenthalts von der ursprünglich geplanten Anzahl abweichen sollte, muss die Abweichung unverzüglich
mitgeteilt werden.
Die gemieteten Stellplätze stehen am vorgesehenen Ankunftstag ab 14 Uhr zur Verfügung; sie müssen am Abreisetag bis spätestens 12 Uhr geräumt werden. Die gemieteten Unterkünfte
stehen am vorgesehenen Ankunftstag ab 15 Uhr zur Verfügung; sie müssen am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr geräumt werden.
Bei vorzeitiger Ankunft können die Gäste den zugewiesenen Stellplatz oder die zugewiesene Unterkunft nicht in Anspruch nehmen, der Bezug ist erst ab dem reservierten Datum möglich.
Eine Stornierung muss in jedem Fall per Einschreiben erfolgen, dabei gilt der Poststempel.
In diesem Fall werden Ihnen folgende Kosten in Rechnung gestellt:
Ein Betrag in Höhe von 30% der Gesamtkosten des Aufenthalts zuzüglich der Bearbeitungskosten, wenn Sie 30 Tage oder früher vor Ihrer Ankunft stornieren.
Der volle Betrag der Gesamtkosten Ihres Aufenthalts, wenn Sie weniger als 30 Tage vor dem geplanten Datum Ihrer Anreise stornieren oder an dem geplanten Datum nicht erscheinen.
Wenn die verspätete Ankunft des Gastes nicht in einem Telefax mitgeteilt wird, wird der Stellplatz oder die Unterkunft 24 Stunden nach dem Ankunftstag, der in dem Mietvertrag
definiert wurde, wieder frei und die Gesamtkosten sind in voller Höhe zahlbar.
Telefonische Mitteilungen sind nicht zulässig.
Die gemieteten Stellplätze oder Schloss Appartements dürfen nicht abgetreten oder untervermietet werden.